Boilstädt

Jagdgenossenschaft

- Beschlussfassungen zur Jahreshauptversammlung 2021/22

- Neuer Jagdvorsteher

- Chronik der Jagdgenossenschaft

- Bilder aus dem Biotop

- Satzung der Jagdgenossenschaft

- Was ist eine Jagdgenossenschaft, wer ist Jagdgenosse ?

 


Bilder aus dem Biotop

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Was ist eine Jagdgenossenschaft, wer ist Jagdgenosse ?

Nicht jeder kann mit dem Begriff  Jagdgenossenschaft oder Jagdgenosse etwas anfangen, vielfach wird der Begriff mit den Jägern in unmittelbare Verbindung gebracht und so möchten wir versuchen diese Frage zu erläutern und zu beantworten:

Gemäß § 9 des Bundesjagdgesetzes gehören die Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes (z.B. Gemarkung Boilstädt), auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, zur Jagdgenossenschaft.

Die Jagdgenossenschaft ist eine juristische Person.

Weil die Entstehung der Jagdgenossenschaft und somit die Mitgliedschaft ohne Rücksicht auf den Willen der beteiligten Grundeigentümer unmittelbar auf dem Gesetz beruht, sie öffentlichen Zwecken dient, und der Staatsaufsicht der Unteren Jagdbehörde (in unserem Fall Landratsamt Gotha)  unterliegt, ist die Jagdgenossenschaft eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Jagdgenossenschaft arbeitet auf der Grundlage einer Satzung bzw. eines Statutes

Sind Eigentümer von entsprechenden, in der Gemarkung liegenden Flächen juristische Personen, wie z.B. eine GmbH, Heliosklinik Gotha/Ohrdruf, DRK Kirchenamt, Agrargenossenschaft  o.a.  so sind diese Jagdgenosse und werden durch den Geschäftsführer vertreten. Gleiches gilt bei einer Personengesellschaft mit mehreren Eigentümern. (GbR, Erbengemeinschaften, Ehepartnern usw).

Die bejagbare Fläche wird von der Personengemeinschaft vertreten. Diese hat sich darauf zu einigen, wer nach außen hin vertritt. Sie kann nur mit einer Stimme z.B bei der Beschlussfassung in der Jagdgenossenschaft abstimmen. Somit hat nicht jedes Mitglied der Personengesellschaft eine Stimme, sondern diese nur eine einzige Stimme.

Die Personengemeinschaft gilt in diesem Sinne nur als ein Jagdgenosse.

Die Jagdgenossenschaft verpachtet die bejagbare Fläche der Gemarkung an den Jagdpächter ( Jäger mit den entsprechenden Berechtigungen ).

Sie führt in der Regel zum Ende des Pachtjahres (31.03.) eine Jahresversammlung durch, auf welcher der Vorstand Rechenschaft über die Erfüllung der Aufgaben im abgelaufenen Pachtjahr ablegt und die Aufgaben für das Folgejahr festlegt.

Es werden Beschlüsse gefasst und von der Jahresversammlung bestätigt.

Auszugsweise Wiedergabe aus Heft 1 “Der Thüringer Jagdvorsteher “ von RA Karsten Haase

 

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