Ortsteilrat

Der Ortsteilsrat und seine Aufgaben

Gemäß Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO vom 16.8.1993) § 45 kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eine Ortsteilverfassung eingeführt werden. In diesem Fall werden der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat gewählt. In dem Ortsteil Boilstädt als eingemeindeter Stadtteil von Gotha ist dies der Fall.

Als Ortsteilbürgermeisterin wurde am 26.05.2024 mit 78,2 % der Stimmen gewählt:

Heidi Brand                            otbm@boilstaedt.de
Gothaer Straße 42
99867 Gotha, OT Boilstädt

Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde und wird nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates der Stadt Gotha gewählt.

Der Ortsteilsrat wird ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gebildet. In Ortsteilen mit 500 bis 1000 Einwohnern besteht der Ortsteilrat aus 6 Mitgliedern.
Bei der Ortsteilratswahl wurden am 26.05.2024 folgende Mitglieder des Ortsteilrates gewählt:

Jana Bauerbauer@boilstaedt.de
Juliane Kaminskykaminsky@boilstaedt.de
Steffen Lieningliening@boilstaedt.de
Detlef Rauchmaulrauchmaul@boilstaedt.de
Torsten Weiseweise@boilstaedt.de
René Willingwilling@boilstaedt.de

Die Mitglieder des Ortsteilrates sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsteilrat berät über die Angelegenheiten der Ortschaft. Er gibt Empfehlungen ab, die von dem für die Entscheidung zuständigen Organ der Gemeinde, dem Oberbürgermeister der Stadt Gotha, behandelt werden müssen. Insbesondere entscheidet der Ortsteilrat über folgende Angelegenheiten der Ortschaft:

  1. Verwendung von Haushaltsmitteln für kulturelle, sportliche u. soziale Zwecke
  2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens und Unterstützung der Ortsfeuerwehr

Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu folgenden Angelegenheiten der Ortschaft:

  1. Änderung der Einteilung oder des Namen des Ortsteils oder der Ortsteile, die zur Ortschaft gehören,
  2. Benennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen,
  3. beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten in der Ortschaft.

Sitzungen des Ortsteilrates:

  • 16.01.24
  • 20.02.24
  • 12.03.24
  • 16.04.24
  • 14.05.24
  • 04.06.24
  • 23.07.24
  • 20.08.24
  • 24.09.24
  • 22.10.24
  • 19.11.24
  • 11.12.24

Die Sitzungen beginnen 19.30 Uhr im Gemeindehaus (Versammlungsraum) und sind öffentlich. Ab 18.30 Uhr steht der Ortsteilbürgermeister für eine Bürgersprechstunde zur Verfügung.

Ortschronist

Als Ortschronist für den Ortsteil Boilstädt wurde am 06.05.2009, auf Vorschlag des Ortsteilrates, Frau Sabine Ulrich durch den Oberbürgermeister Knut Kreuch ernannt.
Die Aufgaben des Ortschronisten bestehen in der Dokumentation aktueller Ereignisse im Ortsteil und in der Fortführung der bestehenden Ortschronik.
Für Hinweise und Informationen kann Frau Ulrich unter folgender Adresse erreicht werden:
                             ortschronist@boilstaedt.de

11.01.202218.04.202319.02.2024
16.02.202216.05.202312.03.2024
17.05.202222.06.202323.07.2024
21.06.202221.08.202320.08.2024
22.11.202226.09.202324.09.2024
17.01.202314.10.202322.10.2024
14.03.202316.01.202419.11.2024
Protokolle Ortsteiratssitzung