Boilstädt

Ortsteilrat

Der Ortsteilsrat und seine Aufgaben

Gemäß Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- ordnung - ThürKO vom 16.8.1993) § 45 kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen eine Ortsteilverfassung eingeführt werden. In diesem Fall werden der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilrat gewählt. In dem Ortsteil Boilstädt als eingemeindeter Stadtteil von Gotha ist dies der Fall.

Als Ortsteilbürgermeister wurde am 26.05.2019 gewählt:

Jens Wehner                            otbm@boilstaedt.de

Am Friedhof 4

99867 Gotha, OT Boilstädt

Der Ortsteilbürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde und wird nach den für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters geltenden Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates der Stadt Gotha gewählt.

Der Ortsteilsrat wird ebenfalls für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrates gebildet. In Ortsteilen mit 500 bis 1000 Einwohnern besteht der Ortsteilrat aus 6 Mitgliedern.
Bei der Ortsteilratswahl wurden am 26.05.2019 folgende Mitglieder des Ortsteilrates gewählt:

Die Mitglieder des Ortsteilsrates sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsteilrat berät über die Angelegenheiten der Ortschaft. Er gibt Empfehlungen ab, die von dem für die Entscheidung zuständigen Organ der Gemeinde, dem Oberbürgermeister der Stadt Gotha, behandelt werden müssen. Insbesondere entscheidet der Ortsteilrat über folgende Angelegenheiten der Ortschaft:

    1. Verwendung von Haushaltmitteln für kulturelle, sportliche u. soziale Zwecke

    2. Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens und Unterstützung der Ortsfeuerwehr

Der Ortsteilrat gibt Stellungnahmen ab zu folgenden Angelegenheiten der Ortschaft:

    1. Änderung

      a) der Einteilung oder

      b) des Namens

    des Ortsteils oder der Ortsteile, die zur Ortschaft gehören,

    2. Benennung der im Gebiet der Ortschaft dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen,

    3. beabsichtigten Veranstaltungen und Märkten in der Ortschaft.

 


Sitzungen des Ortsteilrates:

- 17.01.2023
- 21.02.2023
- 14.03.2023
- 18.04.2023 mit Festausschuss
- 16.05.2023 mit Festausschuss
- 23.05.2023 mit Festausschuss (bei Bedarf)
- 13.06.2023
- 22.08.2023
- 26.09.2023
- 24.10.2023 mit Finanz- und Terminplanung HH 2024
- 14.11.2023 mit Finanz- und Terminplanung HH 2024
- 13.12.2023 mit Jahresabschluss OTR

Die Sitzungen beginnen 19.30 Uhr im Gemeindehaus (Versammlungsraum) und sind öffentlich. Ab 18.30 Uhr steht der Ortsteilbürgermeister für eine Bürgersprechstunde zur Verfügung.


Ortschronist

Als Ortschronist für den Ortsteil Boilstädt wurde am 06.05.2009, auf Vorschlag des Ortsteilrates, Frau Sabine Ulrich durch den Oberbürgermeister Knut Kreuch ernannt.
Die Aufgaben des Ortschronisten bestehen in der Dokumentation aktueller Ereignisse im Ortsteil und in der Fortführung der bestehenden Ortschronik.
Für Hinweise und Informationen kann Frau Ulrich unter der Adresse:
                             ortschronist@boilstaedt.de
erreicht werden.

Protokolle der Sitzungen des Ortsteilrates Boilstädt:

12.01.2021

Protokoll

16.02.2021

Protokoll

20.04.2021

Protokoll

25.05.2021

Protokoll

17.08.2021

Protokoll

05.10.2021

Protokoll

16.11.2021

Protokoll

11.01.2022

Protokoll

16.02.2022

Protokoll

17.05.2022

Protokoll

21.06.2022

Protokoll

22.11.2022

Protokoll

17.01.2023

Protokoll

14.03.2023

Protokoll

18.04.2023

Protokoll

16.05.2023

Protokoll

22.06.2023

Protokoll

21.08.2023

Protokoll

26.09.2023

Protokoll

14.10.2023

Protokoll

16.01.2024

Protokoll

 

 

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